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Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts Waffenschränke Widerstandsgrad N (0) Im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts werden ab dem 1.01.2003 Waffenschränke nach DIN / EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 zur Aufbewahrung von Waffen vorgeschrieben, bis zum 31.12.2002 gekaufte Waffenschränke der Sicherheitsstufe B werden als gleichwertig gegenüber dem Widerstandsgrad 0 angesehen und behalten Ihre Gültigkeit. Die Aufbewahrung der Waffen wird durch den Gesetzentwurf einwandfrei geklärt. Wie verhält es sich jedoch mit dem Versicherungsschutz? Bei der DIN / EN 1143-1 handelt es sich um eine Norm, nach welcher akkreditierte Testinstitute in ganz Europa einen Einbruchtest durchführen können und entsprechende Prüfplaketten ausstellen können. |